AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Angaben gemäß § 5 TMG

Claudia Liersch
Trainerin

Föhringer Allee 43

85774 Unterföhring


USt-ID-Nr: Nach § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerfrei.

Kontakt

Telefon: +49 (0)
89 74039181
E-Mail: schoener-klettern(at)gmx.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen schöner-klettern.de

 

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für die Geschäfte im Rahmen des Angebots von SCHÖNER KLETTERN zwischen SCHÖNER KLETTERN (nachstehend „Anbieter“ oder „uns“ genannt) und seinem Vertragspartner (nachstehend „Teilnehmer“ oder „Sie/Ihnen“genannt). Der Anbieter führt Touren, Kletterkurse, Trainings, betreutes Klettern und sonstige Übungsveranstaltungen für Anfänger und Fortgeschrittene durch. Details zu den jeweiligen Leistungen der Touren oder Kurse (bspw. Inhalte, Preis, maximale Teilnehmeranzahl) sind auf der website schoener-klettern.de definiert. Der Leistungsumfang beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr für den Teilnehmer. Je nach Angebot „auswärts“ kommen persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, etc. hinzu, die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind. Die Angebote „auswärts“ von SCHÖNER KLETTERN verstehen sich nicht als Pauschalreisen im Sinne des §§ 651 a ff. BGB.

2. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Zusendung der Buchung vom Teilnehmer und der Bestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande. Die Teilnahmeerklärung ist dabei schriftlich zu übermitteln (Online-Formular, E-Mail oder Post). Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Bei Teilnehmern mit geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung durch einen Vormund. Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Anbieter mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die ganze Gruppe ab. Die verantwortliche Person versichert, für dieses Rechtsgeschäft durch die Teilnehmer bevollmächtigt worden zu sein. Spätestens bei Kursbeginn unterzeichnen alle Teilnehmer die Teilnahmeerklärung. Mit Zustandekommen des Vertrages wird eine Zahlung des Gesamtpreises fällig.

 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung auf der Website von SCHÖNER KLETTERN. Die Ausschreibungen stellt insofern geplante Eckpfeiler der Veranstaltung dar ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Dem Kurs- oder Tourenleiter obliegt es, die Inhalte den Kenntnissen der Teilnehmer entsprechend anzupassen und das Programm entsprechend der Verhältnisse vor Ort abzuändern. Leistungsstörungen durch Umstände, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig. Bei Kursbuchung, jedoch darauf folgenden Nichtinanspruchnahme von Leistungen infolge vorzeitiger Beendigung oder aus sonstigen zwingenden Gründen wie Krankheit, etc. hat der Teilnehmer keinen Erstattungsanspruch.

 

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

Die Übermittlung der Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Sie können jedoch jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Angebot zurücktreten. Bei einem Rücktritt vor dem vereinbarten Termin kommt für den Teilnehmer folgende Stornostaffel zum Tragen.

- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 10% der Veranstaltungskosten an, mind. € 20,-

- bei Rücktritt von 29 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 25% der Veranstaltungskosten an, mind. € 20,-

- bei Rücktritt von 14 - 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% der Veranstaltungskosten an, mind. € 20,-

- bei Rücktritt ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der Veranstaltungskosten einbehalten, mind. € 20,-.

Umbuchungen auf einen anderen Termin sind gegen eine Umbuchungsgebühr von 20,- Euro möglich, sofern die neuen Veranstaltungskosten die ursprünglichen Veranstaltungskosten unterschreitet. Dem Teilnehmer obliegt jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall entfallen sämtliche Bearbeitungs- und Storno-Gebühren und der Ersatzteilnehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein. Bei Nichtantritt der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Leiter nach Veranstaltungsbeginn gemäß Ziffer 7 haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühr. Bei einer Teilnehmergebühr unter € 20,- gilt der Teilnehmerbetrag als zu zahlender Stornomaximalbetrag. 

Fortlaufende Kurse (z.B. 14 tägiges Klettern für Kinder), deren Beitrag vorab gezahlt wurde, sind ab Beginn der ersten Kursstunde bei Nicht-Inanspruchnahme von einzelnen Stunden durch den Kursteilnehmer nicht erstattbar - es sei denn, der Teilnehmer sorgt für eine Ersatzperson, die zum einen die Voraussetzungen für die Kursteilnahme erfüllt und mit allen Rechten und Pflichten den Vertrag übernimmt.

 

5. Mindestteilnehmerzahl

Unsere Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die aus der Veranstaltungsausschreibung hervorgehende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Anbieter berechtigt, auch kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer den ausgeschriebenen Preis für die Veranstaltung unverzüglich zurück. Darüber hinaus entstehende Aufwendungen (bspw. Anreisekosten) können nicht übernommen werden.

 

6. Vertragsdauer und Zahlung

Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Teilnahmeerklärung. Mit der schriftlichen Bestätigung ihrer Teilnahmeerklärung durch den Anbieter sowie der Bezahlung der Teilnehmergebühr ist die Anmeldung für Sie und für uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen die Veranstaltungskosten in voller Höhe zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Teilnahmerecht erst dann als bestätigt gilt, wenn die Teilnehmergebühr vollständig bezahlt worden ist. Der Teilnehmer kann seinen Zahlungspflichten mittels Barzahlung oder gebührenfreier Überweisung sowie gebührenfreier Zahlung über Paypal nachkommen. Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

7. Teilnahmebedingungen

Am Programm von SCHÖNER KLETTERN kann jeder teilnehmen, der sich körperlich und geistig den jeweiligen Anforderungen laut Ausschreibung gewachsen fühlt sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die entsprechende Kletterausrüstung kann auf Anfrage in der jeweiligen Halle ausgeliehen werden, sofern diese im Veranstaltungspreis nicht inkludiert ist. Eintrittsgelder für die Kletterhalle sind nicht im Angebotspreis enthalten und sind vom Teilnehmer unter Anerkennung der jeweiligen Hallenregeln generell separat an die Halle zu entrichten. Sollte der Teilnehmer körperliche Einschränkungen haben, die für sicherheitsrelevante Aspekte im Touren- und Kursgeschehen von Bedeutung sein könnten (z.B. Kreislaufprobleme), sind diese sofern nicht erkennbar bzw. direkt wahrnehmbar dem Trainer vorab mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Kurse nicht unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu stehen, die zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des körperlichen Befindens führen können. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei erkennbar nicht vorhandenen Voraussetzungen oder den oben genannten Einflüssen und Einschränkungen vom aktuellen Kurs sowie vom weiteren Verlauf auszuschließen oder entsprechend den Vorkenntnissen neu einzustufen. Im Falle des Kursauschlusses aufgrund Einschränkungen und/oder Einflüssen, die allein im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen und die diesem bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes auch bei Ausschluss verpflichtet. Da es sich auch um sicherheitsrelevante Themen handelt, ist der Anbieter während des Zeitraumes der Veranstaltung den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten, die durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Kursleiters oder die Regeln der Ausbildung verursacht sind, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden durch den Kursleiter vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.

 

8. Haftung und Versicherung

Bergsport als Sportart birgt immer ein Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert. Der Anbieter haftet im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern gilt deutsches Recht. Hat der Teilnehmer keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Ansonsten gilt der Allgemeine Gerichtsstand.

 

Salvatorische Klausel

Bei einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder bei späterem Verlust ihrer Rechtswirksamkeit wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zur Geltung.


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